Firmengründung Schweiz · CONSAVO Legal | Fiduciaries Zürich
Firmengründung in der Schweiz – GmbH oder AG, begleitet von A bis Z
Von der Rechtsformwahl über Statuten und Handelsregistereintrag bis zu Buchhaltung und Lohnadministration: Unser Team aus Recht und Treuhand in Zürich gründet Ihre Gesellschaft – auch für internationale und japanische Unternehmen.
- GmbH oder AG nach Schweizer Recht – wir beraten zur passenden Rechtsform
- Statuten, Beurkundung und Handelsregistereintrag aus einer Hand
- Nach der Gründung: Buchhaltung, Steuern und Löhne aus demselben Haus
✓ Rechtsform geklärt ✓ Statuten erstellt ✓ Handelsregister eingetragen ✓ MWST angemeldet
GmbH & AG
Gründung nach Schweizer Recht
Recht + Treuhand
Beide Kompetenzen unter einem Dach
3 Sprachen
Deutsch · Englisch · Japanisch
Zürich · Zug · Kobe
Unsere Standorte für Ihre Gründung
Kostenloses Erstgespräch
Firma gründen in der Schweiz? Sprechen Sie mit uns
In einem kurzen Erstgespräch klären wir die passende Rechtsform für Ihr Vorhaben, den Ablauf der Gründung und die zu erwartenden Kosten. Anschliessend erhalten Sie eine transparente, unverbindliche Offerte – ohne jede Verpflichtung.
- Antwort innert eines Arbeitstages
- Persönlicher Kontakt statt Ticketsystem
- Klare Kostenschätzung vor jeder Verpflichtung
Lieber direkt sprechen? Tel: +41 44 552 49 30
E-Mail: treuhand@consavo.com
Ihre unverbindliche Offerte
Erzählen Sie uns kurz von Ihrem Vorhaben – wir melden uns innert eines Arbeitstages.
🔒 Ihre Daten werden vertraulich behandelt und ausschliesslich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Kein Newsletter, keine Verpflichtung.
Markteintritt Schweiz
Firmengründung in der Schweiz: Rechtsform, Ablauf und was dazugehört
Die Schweiz zählt zu den attraktivsten Wirtschaftsstandorten Europas: politisch stabil, steuerlich moderat, mit hochqualifizierten Fachkräften und einem starken Ruf für Qualität. Wer hier gründet, wählt meist zwischen der GmbH (Stammkapital ab 20’000 Franken) und der AG (Aktienkapital ab 100’000 Franken, wovon mindestens 50’000 einbezahlt) – für ausländische Unternehmen kommt auch eine Zweigniederlassung in Frage.
Wir begleiten Sie von der Rechtsformwahl über Statuten, Kapitaleinzahlungskonto und öffentliche Beurkundung bis zum Eintrag im Handelsregister – und danach nahtlos weiter: Buchhaltung, MWST, Löhne und Steuern aus demselben Haus.
- Ein Ansprechpartner für Recht, Steuern und Treuhand
- Domiziladresse und zeichnungsberechtigte Person in der Schweiz auf Anfrage
- Nahtloser Übergang in Buchhaltung und Lohnadministration
Ihre Vorteile
Die Vorteile einer Gründung mit CONSAVO
Eine Gründung wirft rechtliche, steuerliche und organisatorische Fragen gleichzeitig auf. Bei CONSAVO beantworten sie Juristinnen und Treuhandexperten gemeinsam – unter einem Dach in Zürich.
Recht und Treuhand vereint
CONSAVO Legal und CONSAVO Fiduciaries arbeiten Hand in Hand: Verträge, Statuten und Steuerfragen werden gemeinsam gedacht – nicht nacheinander.
Die passende Rechtsform
GmbH, AG oder Zweigniederlassung? Wir beraten zu Haftung, Kapital, Aussenwirkung und Steuern – bezogen auf Ihr konkretes Vorhaben.
International erprobt
Wir begleiten ausländische Unternehmen beim Markteintritt in die Schweiz – mit besonderer Erfahrung bei japanischen Gesellschaften.
Alles nach der Gründung
Buchhaltung mit bexio, MWST, Löhne und Steuererklärung: Ihre Gesellschaft ist vom ersten Tag an administrativ betreut.
Fragen? Wir rufen Sie zurück.
Hinterlassen Sie Ihre Nummer – ein Mitglied unseres Treuhand-Teams ruft Sie innert eines Arbeitstages zurück. Unverbindlich.
Unsere Leistungen im Detail
Das nehmen wir Ihnen ab
Gründung GmbH & AG
- Beratung zur Rechtsformwahl: GmbH, AG, Zweigniederlassung oder Einzelfirma
- Erstellung von Statuten und Gründungsdokumenten
- Organisation der öffentlichen Beurkundung
- Kapitaleinzahlungskonto bei einer Schweizer Bank
- Anmeldung beim Handelsregister
- Domiziladresse in Zürich auf Wunsch
Markteintritt für ausländische Unternehmen
- Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung in der Schweiz
- Zeichnungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz (gesetzliche Anforderung)
- Standortfragen und Marktanalysen
- Unterstützung bei Personalrekrutierung und Bewilligungsfragen
- Fiskalvertretung und MWST-Anmeldung
- Beratung auf Japanisch durch CONSAVO Japan, Inc.
Nach der Gründung
- Digitale Buchhaltung mit bexio
- Lohnadministration und Sozialversicherungen
- MWST-Anmeldung und laufende MWST-Abrechnungen
- Steuererklärung und Steuerberatung
- Verträge und Rechtsfragen durch CONSAVO Legal
- Beratung zur Revisionsstelle inkl. Opting-out
Alleingang vs. Begleitung
Selbst gründen ist machbar.
Begleitet gründen spart Umwege.
Formulare, Notar, Bank, Handelsregister – eine Gründung lässt sich in Eigenregie durchziehen. Die teuren Fehler passieren allerdings selten beim Ausfüllen, sondern bei den Weichenstellungen: Rechtsform, Kapitalstruktur, Sitz und Steuerfragen.
Option 1
Gründung im Alleingang
- Rechtsformwahl ohne steuerliche und rechtliche Gesamtsicht
- Statuten und Formulare in Eigenregie
- Koordination von Notar, Bank und Handelsregister liegt bei Ihnen
- Anforderungen für ausländische Gründer werden leicht übersehen
- Nach der Gründung fehlt die laufende Betreuung
Option 2 · Empfohlen
Gründung mit CONSAVO
- Rechtsform-, Steuer- und Haftungsfragen aus einer Hand
- Dokumente, Beurkundung und Eintrag koordinieren wir
- Kapitaleinzahlungskonto und Bankkontakte inklusive
- Schweizer Anforderungen für internationale Gründer erfüllt
- Direkt weiter in Buchhaltung, Löhne und Steuern
So arbeiten wir zusammen
In drei Schritten zu Ihrer Schweizer Gesellschaft
1
Erstgespräch & Rechtsformwahl
Wir klären Ziele, Haftung, Kapital und Steuerfragen und empfehlen die passende Struktur – GmbH, AG oder Zweigniederlassung. Sie erhalten eine transparente, unverbindliche Offerte.
2
Gründung & Eintrag
Wir erstellen Statuten und Gründungsdokumente, koordinieren Kapitaleinzahlungskonto, öffentliche Beurkundung und die Anmeldung beim Handelsregister.
3
Start & laufende Betreuung
Nach dem Eintrag richten wir MWST, Sozialversicherungen, Buchhaltung und Lohnadministration ein – Ihre Gesellschaft ist vom ersten Tag an betriebsbereit.
Kundenstimmen
Das sagen unsere Kunden
Gründerinnen, Gründer und internationale Unternehmen vertrauen CONSAVO bei Gründung, Buchhaltung und Steuern. Hier berichten einige von der Zusammenarbeit mit uns.
Kontaktieren Sie uns
Gründen Sie Ihre Gesellschaft in der Schweiz – mit einem Partner für alles Weitere
Gerne beraten wir Sie zur passenden Rechtsform, geben Ihnen Auskunft über die Kosten Ihrer Firmengründung und begleiten Sie von der Idee bis zur betriebsbereiten Gesellschaft. Nehmen Sie Kontakt auf und erhalten Sie Ihre individuelle Offerte.
Tel: +41 44 552 49 30 · E-Mail: treuhand@consavo.com
Für Gründer aus dem In- und Ausland
Firmengründung in der Schweiz –
von Zürich bis Kobe begleitet
Wir gründen Gesellschaften in der ganzen Schweiz und begleiten Gründerinnen und Gründer aus dem In- und Ausland. Mit CONSAVO Japan, Inc. in Kobe sind wir zudem die erste Adresse für japanische Unternehmen auf dem Weg in die Schweiz.
Zürich · Hauptsitz
Gründung und Beratung an der Tödistrasse – im wirtschaftlichen Zentrum der Schweiz.
Zug · Standort
Gründung im Kanton Zug – beliebt für Holding-, Handels- und Krypto-Strukturen.
Kobe · Standort Japan
CONSAVO Japan, Inc.: Ihre Ansprechpartner vor Ort – Beratung auf Japanisch.
Ganze Schweiz
Wir gründen in allen Kantonen – inklusive Prüfung der Standort- und Steuerfragen.
Japan
Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung: Wir begleiten japanische Unternehmen beim Markteintritt in die Schweiz.
Deutschland & Österreich
Für Gründer aus dem DACH-Raum: die Schweizer GmbH oder AG als zweites Standbein.
EU & UK
Expansion in die Schweiz ausserhalb der EU-Strukturen – wir klären, was zu beachten ist.
USA & weltweit
Die Schweizer Gesellschaft als europäischer Hub – mit zeichnungsberechtigter Person vor Ort.
Gut zu wissen
Häufige Fragen
Die GmbH ist ab einem Stammkapital von 20’000 Franken möglich, wirkt persönlicher, und die Gesellschafter sind im Handelsregister sichtbar. Die AG verlangt ein Aktienkapital von 100’000 Franken (davon mindestens 50’000 einbezahlt), erlaubt eine anonymere Beteiligung und ist bei grösseren Vorhaben und Investoren verbreitet. Welche Form zu Ihrem Vorhaben passt, klären wir im Erstgespräch.
Neben dem Gesellschaftskapital fallen im Wesentlichen Kosten für die öffentliche Beurkundung, die Handelsregistergebühren und die Beratung an. Die Höhe hängt von Rechtsform und Komplexität ab. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie eine transparente, unverbindliche Offerte mit allen Positionen.
Sobald die Unterlagen vollständig sind und das Kapital auf dem Einzahlungskonto liegt, dauert es bis zum Eintrag im Handelsregister in der Regel wenige Wochen. Bei dringenden Vorhaben können einzelne Schritte parallelisiert werden – wir skizzieren Ihnen einen realistischen Zeitplan.
Ja. Eine Schweizer Gesellschaft muss allerdings durch mindestens eine zeichnungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz vertreten sein. Wir beraten Sie, wie Sie diese Anforderung erfüllen, und unterstützen bei Domizil- und Bewilligungsfragen.
Einen zulässigen Firmennamen, einen Sitz bzw. eine Domiziladresse, Statuten, ein Kapitaleinzahlungskonto, die öffentliche Beurkundung der Gründung sowie die Anmeldung beim Handelsregister. Wir stellen die Unterlagen zusammen und koordinieren alle Beteiligten.
Ein Sperrkonto bei einer Schweizer Bank, auf das das Gründungskapital einbezahlt wird. Die Bank bestätigt die Einzahlung für die Beurkundung; nach dem Handelsregistereintrag wird das Kapital auf das ordentliche Geschäftskonto freigegeben. Wir koordinieren den Prozess mit der Bank.
Mehrwertsteuerpflichtig wird ein Unternehmen in der Regel ab einem weltweiten Umsatz von 100’000 Franken pro Jahr. Eine freiwillige Unterstellung kann sich früher lohnen, etwa wegen des Vorsteuerabzugs in der Aufbauphase. Wir prüfen Ihre Situation und übernehmen die MWST-Anmeldung.
Mit CONSAVO Japan, Inc. in Kobe begleiten wir japanische Unternehmen beim Markteintritt in die Schweiz – von der Marktanalyse über die Wahl zwischen Tochtergesellschaft und Zweigniederlassung bis zu Personal, Buchhaltung und Steuern. Die Beratung erfolgt auf Wunsch durchgängig auf Japanisch.
Die Zweigniederlassung ist rechtlich Teil des ausländischen Unternehmens und schneller errichtet, bietet aber keine Haftungsabschirmung. Die Tochtergesellschaft (GmbH oder AG) ist eine eigene juristische Person mit klarer Trennung. Die Wahl hängt von Haftung, Steuern und Marktauftritt ab – wir wägen mit Ihnen ab.
Kleinere Gesellschaften können unter bestimmten Voraussetzungen auf die eingeschränkte Revision verzichten (Opting-out) – namentlich bei nicht mehr als zehn Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt und Zustimmung aller Anteilseigner. Wir beraten Sie, ob das für Ihre Gesellschaft sinnvoll ist.
Auf Wunsch übernehmen wir die komplette Administration: digitale Buchhaltung mit bexio, Lohnadministration, MWST-Abrechnungen, Steuererklärungen und Rechtsfragen – alles aus einem Haus, auf Deutsch, Englisch oder Japanisch.
Kostenloses Erstgespräch
Das passiert, nachdem Sie das Formular absenden
1
Wir prüfen Ihre Anfrage
Innert eines Arbeitstages schaut sich die passende Fachperson für Ihr Thema Ihre Situation an.
2
Kurzes Erstgespräch
In 20–30 Minuten klären wir Ihre Ausgangslage, Anforderungen und offenen Fragen – telefonisch oder per Video-Call.
3
Transparente Offerte
Sie erhalten eine unverbindliche Offerte mit klar beschriebenen Leistungen und Kosten. Sie entscheiden.
Lieber gleich sprechen? +41 44 552 49 30 · treuhand@consavo.com
Sagen Sie uns, was Sie brauchen
Zwei kurze Angaben helfen uns, die passende Fachperson und eine aussagekräftige erste Einschätzung für Sie vorzubereiten.
🔒 Vertraulich. Kein Newsletter, keine Verpflichtung.