Revision

Zwei Augen sehen gut, vier Augen sehen besser.

WIR UNTERSTÜTZEN SIE BEI IHRER Revision

Neben der Fokussierung auf die Finanzen unterstützen wir Sie bei der Erstellung aller erforderlichen Unterlagen für gesetzliche Prüfungen und Sonderprüfungen und berücksichtigen dabei auch Ihr Unternehmensumfeld und Ihre Geschäftsstrategie.

Für Unternehmen, die einer eingeschränkten Revision unterliegen, ist es gesetzlich zwar erlaubt, Buchhaltung und Revision durch denselben Anbieter durchführen zu lassen, sofern es keine personellen oder organisatorischen Überschneidungen gibt. Dennoch hat sich CONSAVO entschieden, alle Revisionsdienstleistungen an spezialisierte Partner auszulagern, die von der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) zugelassen sind. Wir sind überzeugt, dass nur so eine echte Unabhängigkeit gewährleistet werden kann.

Je nach den Bedürfnissen unserer Kunden arbeiten wir sowohl mit den grossen vier Revisionsgesellschaften als auch mit kleineren Anbietern zusammen. Wir begleiten die Unternehmen durch den gesamten Prüfungsprozess und unterstützen unsere Kunden bei der Erstellung der vollständigen Prüfungsdokumentation, um die Prüfungskosten so gering wie möglich zu halten.

Revisionsdienstleistungen durch unsere vertrauenswürdigen Partner

Durchführung verschiedener Sonderprüfungen wie z.B.:

DIe Revisionspflicht in der Schweiz

Obwohl die Revisionspflicht in der Schweiz unabhängig von der Rechtsform ist, knüpft sie an die wirtschaftliche Bedeutung eines Unternehmens an. Die Revisionspflicht gilt für alle Arten von juristischen Personen mit Ausnahme von Einzelunternehmen und Personengesellschaften.

Von der Einschränkung der Prüfungspflicht (eingeschränkte Revision) profitieren vor allem kleine und mittlere Unternehmen.

Nach schweizerischem Recht können juristische Personen einer der folgenden Prüfung unterzogen werden:

  • Ordentliche Revision
  • Eingeschränkte gesetzliche Prüfung

Im Fall von weniger als zehn Vollzeitbeschäftige im Jahresdurchschnitt und mit der Zustimmung aller Gesellschafter, können kleinere Unternehmen von der Pflicht zur Durchführung einer eingeschränkten Abschlussprüfung absehen.

Unternehmen, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen, unterliegen zwingend einer ordentlichen Abschlussprüfung:

  • Öffentliche Unternehmen, somit Unternehmen, deren:
    • Aktien an der Börse gehandelt werden;
    • Anleihen emittiert werden;
    • Aktiven/Umsatz mindestens 20% des konsolidierten Jahresabschlusses ausmachen.
  • Unternehmen, die zwei der folgenden Schwellenwerte in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschreiten:
    • Bilanzsumme von CHF 20 Mio.;
    • Umsatz von CHF 40 Mio.;
    • durchschnittlich 250 Vollzeitstellen jährlich.
  • Unternehmen, die zur Erstellung einer konsolidierten Jahresrechnung verpflichtet sind;
  • Gesellschaften, deren Gesellschafter, die mindestens 10% der Anteile halten, ein Audit Opting-up verlangen;
  • Gesellschaften, deren Statuten oder ein entsprechender Beschluss der Generalversammlung dies vorschreiben.
Kontakt aufnehmen

Wir freuen uns, mehr über Ihre Herausforderung zu erfahren!

Ob via E-Mail oder Telefon, ob auf deutsch, englisch oder japanisch: Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und stehen immer für ein Kennenlernen zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns auch gerne über unser Kontaktformular.

Mehr über unsere Leistungen erfahren