Fiskalvertretung Schweiz · CONSAVO Treuhand Zürich

Ihr Fiskalvertreter in der Schweiz – MWST-Anmeldung & Vertretung aus einer Hand

Sie liefern Waren oder Dienstleistungen in die Schweiz? Als Fiskalvertreter mit Sitz in Zürich übernehmen wir Ihre MWST-Registrierung bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV), erstellen Ihre MWST-Abrechnungen fristgerecht und vertreten Sie gegenüber den Schweizer Steuerbehörden.

Für Unternehmen aus Deutschland, Österreich, der EU, Japan und weltweit – Beratung auf Deutsch, Englisch und Japanisch.

MWST-Registrierung erledigt    Abrechnungen fristgerecht Sicherheitsleistung organisiert    Vertretung gegenüber der ESTV

Zürich

Ihr Fiskaldomizil in der Schweiz

CHF 100’000

Umsatzschwelle zur Schweizer MWST-Pflicht

3 Sprachen

Deutsch · Englisch · Japanisch

Art. 67 MWSTG

Gesetzliche Grundlage der Fiskalvertretung

Kostenlose Ersteinschätzung

MWST-pflichtig in der Schweiz? Sprechen Sie mit uns

In einem kurzen Erstgespräch prüfen wir, ob Ihr Unternehmen in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig ist, und zeigen Ihnen, wie die MWST-Anmeldung und die laufende Fiskalvertretung ablaufen. Anschliessend erhalten Sie eine transparente, unverbindliche Offerte – ohne jede Verpflichtung.

Lieber direkt sprechen? Tel: +41 44 552 49 30
E-Mail: treuhand@consavo.com

Ihre unverbindliche Offerte

Erzählen Sie uns kurz von Ihrem Unternehmen und Ihren Lieferungen in die Schweiz – wir melden uns innert eines Arbeitstages.

🔒 Ihre Daten werden vertraulich behandelt und ausschliesslich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Kein Newsletter, keine Verpflichtung.

Fiskalvertretung einfach erklärt

Fiskalvertretung Schweiz: Was ausländische Unternehmen wissen müssen

Ausländische Unternehmen ohne Sitz oder Betriebsstätte in der Schweiz, die hier mehrwertsteuerpflichtig werden, müssen eine Steuervertretung mit Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz bestellen – den sogenannten Fiskalvertreter (Art. 67 MWSTG). Mehrwertsteuerpflichtig wird ein Unternehmen in der Regel, sobald es weltweit einen Umsatz von 100’000 Franken pro Jahr erreicht und Leistungen in der Schweiz erbringt.

Als Ihr Fiskalvertreter übernehmen wir die MWST-Anmeldung bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung, dienen als Ihr Zustelldomizil in der Schweiz, erstellen Ihre MWST-Abrechnungen und beantworten Rückfragen der Behörden – damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.

Ihre Vorteile

Die Vorteile einer Fiskalvertretung durch CONSAVO

Fiskalvertretung ist Vertrauenssache: Sie geben Ihre Schweizer Steuerpflichten in die Hände eines Treuhand-Teams, das die Anforderungen der ESTV aus der täglichen Praxis kennt – und in Ihrer Sprache kommuniziert.

MWST-Anmeldung inklusive

Wir prüfen Ihre Steuerpflicht, übernehmen die MWST-Anmeldung bei der ESTV und organisieren auf Wunsch die erforderliche Sicherheitsleistung.

Fristgerechte Abrechnungen

Ihre MWST-Abrechnungen werden termingerecht erstellt und eingereicht. So reduzieren Sie das Risiko von Verzugszinsen und Rückfragen der Behörden.

Ein Ansprechpartner in der Schweiz

Zustelldomizil, Behördenkorrespondenz und Fachfragen: Sie haben einen persönlichen Kontakt in Zürich statt anonymer Hotlines.

International aufgestellt

Wir beraten auf Deutsch, Englisch und Japanisch und kennen die Anliegen ausländischer Unternehmen aus langjähriger Praxis.

Fragen? Wir rufen Sie zurück.

Hinterlassen Sie Ihre Nummer – ein Mitglied unseres Treuhand-Teams ruft Sie innert eines Arbeitstages zurück. Unverbindlich.

Unsere Leistungen im Detail

Das nehmen wir Ihnen ab

Von der ersten Prüfung Ihrer Steuerpflicht bis zur laufenden Vertretung: Wir begleiten ausländische Unternehmen durch alle Schritte der Schweizer Mehrwertsteuer – als Fiskalvertreter mit Sitz in Zürich und langjähriger Treuhand-Erfahrung.

MWST-Registrierung & Anmeldung

Laufende Fiskalvertretung & Compliance

Branchenlösungen

Gesetzliche Pflicht, professionell gelöst

Ohne Fiskalvertreter geht es nicht.
Mit dem richtigen geht es einfach.

Die Fiskalvertretung ist für ausländische Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben – die Frage ist nur, wie reibungslos sie funktioniert. Fristen, Formulare und Behördenkorrespondenz auf Deutsch sind aus dem Ausland schwer zu handhaben.

Option 1

Minimallösung: reiner Briefkasten

Option 2 · Empfohlen

CONSAVO als Fiskalvertreter

So arbeiten wir zusammen

In drei Schritten zu Ihrer Fiskalvertretung in der Schweiz

1

Erstgespräch & Prüfung

Wir klären Ihre Ausgangslage: Was liefern Sie in die Schweiz, welche Umsätze erzielen Sie, ab wann sind Sie steuerpflichtig? Sie erhalten eine transparente, unverbindliche Offerte.

2

Registrierung & Setup

Wir übernehmen die MWST-Anmeldung bei der ESTV, organisieren die erforderliche Sicherheitsleistung und richten alle Prozesse für Ihre Abrechnungen ein.

3

Laufende Vertretung

Wir erstellen und übermitteln Ihre MWST-Abrechnungen, überwachen Fristen und vertreten Sie gegenüber den Behörden – Sie behalten jederzeit den Überblick.

Kundenstimmen

Das sagen unsere Kunden

Unternehmen aus dem In- und Ausland vertrauen CONSAVO ihre Steuern, Buchhaltung und Fiskalvertretung an. Hier berichten einige von der Zusammenarbeit mit uns.

Kontaktieren Sie uns

Ihr Fiskalvertreter in der Schweiz – starten Sie jetzt

Gerne prüfen wir Ihre MWST-Pflicht, geben Ihnen Auskunft über die Kosten der Fiskalvertretung und begleiten Sie von der Anmeldung bis zur laufenden Vertretung. Nehmen Sie Kontakt auf und erhalten Sie Ihre individuelle Offerte.

Für Unternehmen aus aller Welt

Fiskalvertretung für Unternehmen aus dem Ausland –
mit Sitz in Zürich

Als Fiskalvertreter mit Sitz in Zürich vertreten wir ausländische Unternehmen gegenüber der Eidgenössischen Steuerverwaltung – unabhängig davon, aus welchem Land Sie in die Schweiz liefern. Unser Standort in Kobe macht uns zudem zur ersten Adresse für japanische Unternehmen.

Zürich · Ihr Vertretungssitz

Ihr Fiskaldomizil in der Schweiz: CONSAVO an der Tödistrasse in Zürich.

Deutschland

E-Commerce, Versandhandel und Werklieferungen in die Schweiz – wir sind Ihr Fiskalvertreter vor Ort.

Österreich

MWST-Registrierung und laufende Vertretung für österreichische Unternehmen mit Schweizer Kunden.

Japan · Standort Kobe

CONSAVO Japan, Inc.: Beratung auf Japanisch für japanische Unternehmen mit Geschäft in der Schweiz.

Frankreich & Italien

Fiskalvertretung für Unternehmen aus den Nachbarländern der Schweiz.

Übrige EU & EFTA

Von den Niederlanden bis Skandinavien: ein Ansprechpartner für Ihre Schweizer MWST-Pflichten.

UK & USA

Fiskalvertretung für Onlinehandel und digitale Dienstleistungen in die Schweiz.

Weltweit

Sie liefern aus einem anderen Land in die Schweiz? Wir prüfen Ihre MWST-Pflicht – unverbindlich.

Gut zu wissen

Häufige Fragen

Ein Fiskalvertreter ist die gesetzlich vorgeschriebene Steuervertretung eines ausländischen Unternehmens in der Schweiz (Art. 67 MWSTG). Er dient als Zustelldomizil, ist Ansprechpartner der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) und stellt sicher, dass die MWST-Pflichten korrekt erfüllt werden. Die Steuerschuld selbst bleibt beim vertretenen Unternehmen.

Ausländische Unternehmen ohne Sitz oder Betriebsstätte in der Schweiz, die hier mehrwertsteuerpflichtig sind – etwa Versandhändler und Onlineshops, Montage- und Bauunternehmen oder Anbieter digitaler Dienstleistungen. Ohne Fiskalvertreter ist keine MWST-Registrierung möglich.

In der Regel wird ein Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig, wenn es weltweit einen Umsatz von 100’000 Franken pro Jahr erreicht und Leistungen in der Schweiz erbringt. Für Versandhandel und Online-Plattformen gelten besondere Regeln. Wir prüfen Ihre konkrete Situation gerne unverbindlich.

Die Kosten hängen vom Umfang ab: einmalige Registrierung plus laufende Abrechnungen. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie eine transparente, unverbindliche Offerte mit klar ausgewiesenen Leistungen. Hinzu kommt die von der ESTV verlangte Sicherheitsleistung, die als Bankgarantie oder Bardepot hinterlegt wird.

Wir prüfen Ihre Steuerpflicht, stellen die Unterlagen zusammen, reichen die Anmeldung bei der ESTV ein und organisieren die Sicherheitsleistung. Nach der Registrierung erhalten Sie Ihre Schweizer MWST-Nummer, und wir übernehmen die laufenden Abrechnungen.

Für Versandhändler gelten besondere Regeln: Wer mit Kleinsendungen in die Schweiz einen bestimmten Umsatz überschreitet, gilt als inländischer Leistungserbringer und wird steuerpflichtig. Auch für Online-Plattformen gelten seit 2025 eigene Bestimmungen. Wir prüfen, welche Regelung auf Ihr Geschäftsmodell zutrifft.

Wer in der Schweiz Montagen, Installationen oder Werklieferungen ausführt, wird schnell steuerpflichtig – oft schon ab dem ersten Auftrag, wenn der weltweite Umsatz über 100’000 Franken liegt. Wir übernehmen Registrierung und Abrechnung, damit Ihre Projekte nicht ins Stocken geraten.

Ja, die ESTV verlangt von ausländischen Unternehmen in der Regel eine Sicherheit – als Garantie einer Schweizer Bank oder als Bardepot. Die Höhe richtet sich nach dem erwarteten Umsatz. Wir beraten Sie zur passenden Variante und organisieren die Abwicklung.

Sobald alle Unterlagen und die Sicherheitsleistung vorliegen, erfolgt die Registrierung bei der ESTV in der Regel innert weniger Wochen. Bei dringenden Projekten – etwa anstehenden Montagen – priorisieren wir entsprechend.

Auf Wunsch ja. Als Treuhandbüro in Zürich bieten wir neben der Fiskalvertretung auch digitale Buchhaltung, Lohnadministration, Steuerberatung und Unterstützung bei der Firmengründung in der Schweiz – etwa wenn Sie später eine eigene Schweizer Gesellschaft gründen möchten.

Wir beraten und korrespondieren auf Deutsch, Englisch und Japanisch – eine besondere Stärke für international tätige Unternehmen und für Firmen mit Bezug zu Japan.

Kostenloses Erstgespräch

Das passiert, nachdem Sie das Formular absenden

1

Wir prüfen Ihre Anfrage

Innert eines Arbeitstages schaut sich die passende Fachperson für Ihr Thema Ihre Situation an.

2

Kurzes Erstgespräch

In 20–30 Minuten klären wir Ihre Ausgangslage, Anforderungen und offenen Fragen – telefonisch oder per Video-Call.

3

Transparente Offerte

Sie erhalten eine unverbindliche Offerte mit klar beschriebenen Leistungen und Kosten. Sie entscheiden.

Lieber gleich sprechen? +41 44 552 49 30  ·  treuhand@consavo.com

Sagen Sie uns, was Sie brauchen

Zwei kurze Angaben helfen uns, die passende Fachperson und eine aussagekräftige erste Einschätzung für Sie vorzubereiten.

🔒 Vertraulich. Kein Newsletter, keine Verpflichtung.