Fiskalvertretung Schweiz · CONSAVO Treuhand Zürich
Ihr Fiskalvertreter in der Schweiz – MWST-Anmeldung & Vertretung aus einer Hand
Sie liefern Waren oder Dienstleistungen in die Schweiz? Als Fiskalvertreter mit Sitz in Zürich übernehmen wir Ihre MWST-Registrierung bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV), erstellen Ihre MWST-Abrechnungen fristgerecht und vertreten Sie gegenüber den Schweizer Steuerbehörden.
- MWST-Anmeldung und Registrierung bei der ESTV
- Laufende MWST-Abrechnungen, fristgerecht eingereicht
- Ein Ansprechpartner für alle Schweizer Steuerbehörden
✓ MWST-Registrierung erledigt ✓ Abrechnungen fristgerecht ✓ Sicherheitsleistung organisiert ✓ Vertretung gegenüber der ESTV
Zürich
Ihr Fiskaldomizil in der Schweiz
CHF 100’000
Umsatzschwelle zur Schweizer MWST-Pflicht
3 Sprachen
Deutsch · Englisch · Japanisch
Art. 67 MWSTG
Gesetzliche Grundlage der Fiskalvertretung
Kostenlose Ersteinschätzung
MWST-pflichtig in der Schweiz? Sprechen Sie mit uns
In einem kurzen Erstgespräch prüfen wir, ob Ihr Unternehmen in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig ist, und zeigen Ihnen, wie die MWST-Anmeldung und die laufende Fiskalvertretung ablaufen. Anschliessend erhalten Sie eine transparente, unverbindliche Offerte – ohne jede Verpflichtung.
- Antwort innert eines Arbeitstages
- Persönlicher Kontakt statt Ticketsystem
- Klare Kostenschätzung vor jeder Verpflichtung
Lieber direkt sprechen? Tel: +41 44 552 49 30
E-Mail: treuhand@consavo.com
Ihre unverbindliche Offerte
Erzählen Sie uns kurz von Ihrem Unternehmen und Ihren Lieferungen in die Schweiz – wir melden uns innert eines Arbeitstages.
🔒 Ihre Daten werden vertraulich behandelt und ausschliesslich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Kein Newsletter, keine Verpflichtung.
Fiskalvertretung einfach erklärt
Fiskalvertretung Schweiz: Was ausländische Unternehmen wissen müssen
Ausländische Unternehmen ohne Sitz oder Betriebsstätte in der Schweiz, die hier mehrwertsteuerpflichtig werden, müssen eine Steuervertretung mit Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz bestellen – den sogenannten Fiskalvertreter (Art. 67 MWSTG). Mehrwertsteuerpflichtig wird ein Unternehmen in der Regel, sobald es weltweit einen Umsatz von 100’000 Franken pro Jahr erreicht und Leistungen in der Schweiz erbringt.
Als Ihr Fiskalvertreter übernehmen wir die MWST-Anmeldung bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung, dienen als Ihr Zustelldomizil in der Schweiz, erstellen Ihre MWST-Abrechnungen und beantworten Rückfragen der Behörden – damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.
- Zustelldomizil und Vertretung in Zürich
- MWST-Anmeldung, Abrechnungen und Behördenkorrespondenz aus einer Hand
- Unterstützung bei der Sicherheitsleistung (Bankgarantie oder Bardepot)
Ihre Vorteile
Die Vorteile einer Fiskalvertretung durch CONSAVO
Fiskalvertretung ist Vertrauenssache: Sie geben Ihre Schweizer Steuerpflichten in die Hände eines Treuhand-Teams, das die Anforderungen der ESTV aus der täglichen Praxis kennt – und in Ihrer Sprache kommuniziert.
MWST-Anmeldung inklusive
Wir prüfen Ihre Steuerpflicht, übernehmen die MWST-Anmeldung bei der ESTV und organisieren auf Wunsch die erforderliche Sicherheitsleistung.
Fristgerechte Abrechnungen
Ihre MWST-Abrechnungen werden termingerecht erstellt und eingereicht. So reduzieren Sie das Risiko von Verzugszinsen und Rückfragen der Behörden.
Ein Ansprechpartner in der Schweiz
Zustelldomizil, Behördenkorrespondenz und Fachfragen: Sie haben einen persönlichen Kontakt in Zürich statt anonymer Hotlines.
International aufgestellt
Wir beraten auf Deutsch, Englisch und Japanisch und kennen die Anliegen ausländischer Unternehmen aus langjähriger Praxis.
Fragen? Wir rufen Sie zurück.
Hinterlassen Sie Ihre Nummer – ein Mitglied unseres Treuhand-Teams ruft Sie innert eines Arbeitstages zurück. Unverbindlich.
Unsere Leistungen im Detail
Das nehmen wir Ihnen ab
MWST-Registrierung & Anmeldung
- Prüfung Ihrer MWST-Pflicht in der Schweiz
- MWST-Anmeldung und Registrierung bei der ESTV
- Organisation der Sicherheitsleistung (Bankgarantie oder Bardepot)
- Zustelldomizil in Zürich
- Rückwirkende Anmeldung, falls erforderlich
- Abmeldung bei Ende der Steuerpflicht
Laufende Fiskalvertretung & Compliance
- Quartalsweise MWST-Abrechnungen, fristgerecht eingereicht
- Vorsteuerabzug und Rückerstattungen
- Korrespondenz mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung
- Begleitung bei MWST-Kontrollen und Rückfragen
- Überwachung von Fristen und Umsatzgrenzen
- Jährliche Umsatzabstimmung
Branchenlösungen
- Fiskalvertretung für E-Commerce und Onlinehändler
- Versandhandel in die Schweiz inkl. Kleinsendungen-Regelung
- Montage- und Werklieferungen in der Schweiz
- Digitale Dienstleistungen an Schweizer Kunden
- Veranstaltungen und Messen in der Schweiz
- Beratung zu Zoll- und Einfuhrfragen
Gesetzliche Pflicht, professionell gelöst
Ohne Fiskalvertreter geht es nicht.
Mit dem richtigen geht es einfach.
Die Fiskalvertretung ist für ausländische Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben – die Frage ist nur, wie reibungslos sie funktioniert. Fristen, Formulare und Behördenkorrespondenz auf Deutsch sind aus dem Ausland schwer zu handhaben.
Option 1
Minimallösung: reiner Briefkasten
- Nur Zustelladresse – Abrechnungen bleiben Ihre Aufgabe
- Keine fachliche Prüfung Ihrer MWST-Positionen
- Fristen und Umsatzgrenzen müssen Sie selbst überwachen
- Behördenpost auf Deutsch – die Antworten liegen bei Ihnen
- Bei Kontrollen der ESTV fehlt die fachliche Begleitung
Option 2 · Empfohlen
CONSAVO als Fiskalvertreter
- Registrierung, Abrechnungen und Korrespondenz aus einer Hand
- Fachliche Prüfung durch ein erfahrenes Treuhand-Team
- Aktive Überwachung von Fristen und Umsatzgrenzen
- Kommunikation mit der ESTV auf Deutsch – Reporting für Sie auch auf Englisch oder Japanisch
- Begleitung bei Kontrollen und Sonderfragen
So arbeiten wir zusammen
In drei Schritten zu Ihrer Fiskalvertretung in der Schweiz
1
Erstgespräch & Prüfung
Wir klären Ihre Ausgangslage: Was liefern Sie in die Schweiz, welche Umsätze erzielen Sie, ab wann sind Sie steuerpflichtig? Sie erhalten eine transparente, unverbindliche Offerte.
2
Registrierung & Setup
Wir übernehmen die MWST-Anmeldung bei der ESTV, organisieren die erforderliche Sicherheitsleistung und richten alle Prozesse für Ihre Abrechnungen ein.
3
Laufende Vertretung
Wir erstellen und übermitteln Ihre MWST-Abrechnungen, überwachen Fristen und vertreten Sie gegenüber den Behörden – Sie behalten jederzeit den Überblick.
Kundenstimmen
Das sagen unsere Kunden
Unternehmen aus dem In- und Ausland vertrauen CONSAVO ihre Steuern, Buchhaltung und Fiskalvertretung an. Hier berichten einige von der Zusammenarbeit mit uns.
Kontaktieren Sie uns
Ihr Fiskalvertreter in der Schweiz – starten Sie jetzt
Gerne prüfen wir Ihre MWST-Pflicht, geben Ihnen Auskunft über die Kosten der Fiskalvertretung und begleiten Sie von der Anmeldung bis zur laufenden Vertretung. Nehmen Sie Kontakt auf und erhalten Sie Ihre individuelle Offerte.
Tel: +41 44 552 49 30 · E-Mail: treuhand@consavo.com
Für Unternehmen aus aller Welt
Fiskalvertretung für Unternehmen aus dem Ausland –
mit Sitz in Zürich
Als Fiskalvertreter mit Sitz in Zürich vertreten wir ausländische Unternehmen gegenüber der Eidgenössischen Steuerverwaltung – unabhängig davon, aus welchem Land Sie in die Schweiz liefern. Unser Standort in Kobe macht uns zudem zur ersten Adresse für japanische Unternehmen.
Zürich · Ihr Vertretungssitz
Ihr Fiskaldomizil in der Schweiz: CONSAVO an der Tödistrasse in Zürich.
Deutschland
E-Commerce, Versandhandel und Werklieferungen in die Schweiz – wir sind Ihr Fiskalvertreter vor Ort.
Österreich
MWST-Registrierung und laufende Vertretung für österreichische Unternehmen mit Schweizer Kunden.
Japan · Standort Kobe
CONSAVO Japan, Inc.: Beratung auf Japanisch für japanische Unternehmen mit Geschäft in der Schweiz.
Frankreich & Italien
Fiskalvertretung für Unternehmen aus den Nachbarländern der Schweiz.
Übrige EU & EFTA
Von den Niederlanden bis Skandinavien: ein Ansprechpartner für Ihre Schweizer MWST-Pflichten.
UK & USA
Fiskalvertretung für Onlinehandel und digitale Dienstleistungen in die Schweiz.
Weltweit
Sie liefern aus einem anderen Land in die Schweiz? Wir prüfen Ihre MWST-Pflicht – unverbindlich.
Gut zu wissen
Häufige Fragen
Ein Fiskalvertreter ist die gesetzlich vorgeschriebene Steuervertretung eines ausländischen Unternehmens in der Schweiz (Art. 67 MWSTG). Er dient als Zustelldomizil, ist Ansprechpartner der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) und stellt sicher, dass die MWST-Pflichten korrekt erfüllt werden. Die Steuerschuld selbst bleibt beim vertretenen Unternehmen.
Ausländische Unternehmen ohne Sitz oder Betriebsstätte in der Schweiz, die hier mehrwertsteuerpflichtig sind – etwa Versandhändler und Onlineshops, Montage- und Bauunternehmen oder Anbieter digitaler Dienstleistungen. Ohne Fiskalvertreter ist keine MWST-Registrierung möglich.
In der Regel wird ein Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig, wenn es weltweit einen Umsatz von 100’000 Franken pro Jahr erreicht und Leistungen in der Schweiz erbringt. Für Versandhandel und Online-Plattformen gelten besondere Regeln. Wir prüfen Ihre konkrete Situation gerne unverbindlich.
Die Kosten hängen vom Umfang ab: einmalige Registrierung plus laufende Abrechnungen. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie eine transparente, unverbindliche Offerte mit klar ausgewiesenen Leistungen. Hinzu kommt die von der ESTV verlangte Sicherheitsleistung, die als Bankgarantie oder Bardepot hinterlegt wird.
Wir prüfen Ihre Steuerpflicht, stellen die Unterlagen zusammen, reichen die Anmeldung bei der ESTV ein und organisieren die Sicherheitsleistung. Nach der Registrierung erhalten Sie Ihre Schweizer MWST-Nummer, und wir übernehmen die laufenden Abrechnungen.
Für Versandhändler gelten besondere Regeln: Wer mit Kleinsendungen in die Schweiz einen bestimmten Umsatz überschreitet, gilt als inländischer Leistungserbringer und wird steuerpflichtig. Auch für Online-Plattformen gelten seit 2025 eigene Bestimmungen. Wir prüfen, welche Regelung auf Ihr Geschäftsmodell zutrifft.
Wer in der Schweiz Montagen, Installationen oder Werklieferungen ausführt, wird schnell steuerpflichtig – oft schon ab dem ersten Auftrag, wenn der weltweite Umsatz über 100’000 Franken liegt. Wir übernehmen Registrierung und Abrechnung, damit Ihre Projekte nicht ins Stocken geraten.
Ja, die ESTV verlangt von ausländischen Unternehmen in der Regel eine Sicherheit – als Garantie einer Schweizer Bank oder als Bardepot. Die Höhe richtet sich nach dem erwarteten Umsatz. Wir beraten Sie zur passenden Variante und organisieren die Abwicklung.
Sobald alle Unterlagen und die Sicherheitsleistung vorliegen, erfolgt die Registrierung bei der ESTV in der Regel innert weniger Wochen. Bei dringenden Projekten – etwa anstehenden Montagen – priorisieren wir entsprechend.
Auf Wunsch ja. Als Treuhandbüro in Zürich bieten wir neben der Fiskalvertretung auch digitale Buchhaltung, Lohnadministration, Steuerberatung und Unterstützung bei der Firmengründung in der Schweiz – etwa wenn Sie später eine eigene Schweizer Gesellschaft gründen möchten.
Wir beraten und korrespondieren auf Deutsch, Englisch und Japanisch – eine besondere Stärke für international tätige Unternehmen und für Firmen mit Bezug zu Japan.
Kostenloses Erstgespräch
Das passiert, nachdem Sie das Formular absenden
1
Wir prüfen Ihre Anfrage
Innert eines Arbeitstages schaut sich die passende Fachperson für Ihr Thema Ihre Situation an.
2
Kurzes Erstgespräch
In 20–30 Minuten klären wir Ihre Ausgangslage, Anforderungen und offenen Fragen – telefonisch oder per Video-Call.
3
Transparente Offerte
Sie erhalten eine unverbindliche Offerte mit klar beschriebenen Leistungen und Kosten. Sie entscheiden.
Lieber gleich sprechen? +41 44 552 49 30 · treuhand@consavo.com
Sagen Sie uns, was Sie brauchen
Zwei kurze Angaben helfen uns, die passende Fachperson und eine aussagekräftige erste Einschätzung für Sie vorzubereiten.
🔒 Vertraulich. Kein Newsletter, keine Verpflichtung.